gültig ab ab 2027

  1. Jedes ordentliche Mitglied ist vom Zeitpunkt der Bestätigung seiner Aufnahme durch den Vorstand zur Zahlung eines jährlichen Betrages verpflichtet. Die Höhe des Jahresbeitrags bestimmt sich wie folgt:
    1. Mitglieder zahlen 3,00 Euro pro Monat
    2. Mitglieder mit Ermäßigung
      (Rentner, Studenten, Schüler, Arbeitslose) zahlen 2,00 Euro pro Monat
    3. Ordentliche Mitglieder, die im Laufe eines Geschäftsjahres beitreten, zahlen einen der verbleibenden Zeit des Geschäftsjahres entsprechenden anteiligen Jahresbeitrag.
  2. Außerordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder sind zur Beitragszahlung nicht verpflichtet. Sie können sich freiwillig verpflichten, Zuwendungen an den Verein zu leisten.
  3. Die Beiträge sind spätestens bis 28.02. des jeweiligen Geschäftsjahres zu entrichten.
  4. Die Beträge sind auf folgendes Konto einzuzahlen:
    IBAN: DE90 8705 2000 3200 0013 20 | Swift-BIC: WELADED1FGX
  5. Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2027 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Beitragsordnung in der Fassung vom 24.04.2014.