gültig ab ab 2027
- Jedes ordentliche Mitglied ist vom Zeitpunkt der Bestätigung seiner Aufnahme durch den Vorstand zur Zahlung eines jährlichen Betrages verpflichtet. Die Höhe des Jahresbeitrags bestimmt sich wie folgt:
- Mitglieder zahlen 3,00 Euro pro Monat
- Mitglieder mit Ermäßigung
(Rentner, Studenten, Schüler, Arbeitslose) zahlen 2,00 Euro pro Monat - Ordentliche Mitglieder, die im Laufe eines Geschäftsjahres beitreten, zahlen einen der verbleibenden Zeit des Geschäftsjahres entsprechenden anteiligen Jahresbeitrag.
- Außerordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder sind zur Beitragszahlung nicht verpflichtet. Sie können sich freiwillig verpflichten, Zuwendungen an den Verein zu leisten.
- Die Beiträge sind spätestens bis 28.02. des jeweiligen Geschäftsjahres zu entrichten.
- Die Beträge sind auf folgendes Konto einzuzahlen:
IBAN: DE90 8705 2000 3200 0013 20 | Swift-BIC: WELADED1FGX - Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2027 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Beitragsordnung in der Fassung vom 24.04.2014.